Häufig gestellte Fragen (FAQ)| Wieso erhalte ich eine Abrechnung obwohl ich mit einem Schlüssel (Chip-Key) Strom beziehe? | Nach oben |
Wir müssen trotzdem messen, wieviel Strom verbraucht wird und für dies eine entsprechende Rechnung stellen. Die über den Schlüssel bezahlten Beträge werden jeweils an diesen Rechnungen und ev. noch älteren offenen Rechnungen abgebucht.
| Warum muss ich Kehrichtgebühren bezahlen? | Nach oben |
Die Aufwendungen der gesamten Entsorgungskosten werden über Verbrauchsgebühren (Sack- und Grüngutgebühren) sowie über die Kehrichtgrundgebühr abgegolten. Verbrauchsabhängig wird der brennbare Abfall (via Kehrichtsack) und der Grünabfall (via Jahresvignetten) belastet. Mit der Grundgebühr sollen allgemein anfallende Kosten für Entsorgungsplatz, dezentrale Sammelstellen und nicht brennbar verwertete Abfallkomponenten wie Papier, Metall, Glas etc. gedeckt werden. Die Gebühr betrug bis zum 1.10.2005 im Jahr Fr. 54.00 exkl. Mwst. und wird jedem Haushalt und Gewerbe- und Industriebetrieb halbjährlich in Rechnung gestellt. Der finanzielle Rückfluss an die Gemeinden aus der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Altglas VEG (seit 1.1.2002) und weitere interne Optimierungen der Entsorgungsabläufe, erlauben nun die Abfallgebühren anzupassen. Seit 1.10.2005 beträgt die Kehrichtgrundgebühr neu noch Fr. 45.00 im Jahr. Die Kehrichtsackpreise wurden um durchschnittlich 10% gesenkt.
| Woher kommt der Betrag auf meiner Akontorechnung? | Nach oben |
Es werden automatisch 50% des letzten Sommer- oder Winterverbrauches verrechnet (Sommerperiode = 1. April bis 30. September), (Winterperiode = 1. Oktober bis 31. März). Existiert noch keine Sommer- und Winterablesung von Ihnen, so wird vom System, der Verbrauch des Vormieter als Vorgabe angenommen. Sollte dieser Akontobetrag zu hoch sein, wird die Abrechnung nach der Ablesung entsprechend tiefer ausfallen.
| Wann erhalte ich jeweils meine Strom- und Wasserrechnung? | Nach oben |
Der Strom- und Wasserverbrauch wird halbjährlich anfangs Juni und anfangs Dezember abgelesen und verrechnet. Dazwischen wird per 31. März und 30. September je eine Akontorechnung gestellt. Bei den halbjährlichen Abrechnungen werden die Akontorechnungen in Abzug gebracht. Diese Abzüge erfolgen unabhängig davon, ob die Akontorechnungen bezahlt sind oder nicht. Die Akontorechnungen sind deshalb in jedem Fall zu bezahlen.
| Kann es sein, dass meine Rechnung zu hoch ist? | Nach oben |
Haben Sie die Zählerstände mit der Abrechnung verglichen? Sollte der Zählerstand höher sein als der abgerechnete Stand, stimmt die fakturierte Ablesung. Ist der aktuelle Zählerstand tiefer als auf der Rechnung, rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.
| Was haben wir in Wettingen für eine Wasserhärte? | Nach oben |
Wasserqualität in Wettingen
| Kann es sein, dass mein Wasserverbrauch so hoch ist? | Nach oben |
Ein hoher Wasserverbrauch kann z.Bsp. durch einen tropfenden Wasserhahn, ein rinnendes WC oder ein undichtes Druckventil zustande kommen. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie bitte einen Sanitär. Falls Sie im Keller bei der Wasseruhr ständig ein Rauschen hören obwohl alle Wasserhähne geschlossen sind, kann es sein, dass ein Defekt der Wasserleitung vorliegt! Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend unseren Pikettdienst.